1. Vertragspartner
1.1. Vertragspartner ist die Firma PPV – Papier- und Pappenverarbeitung UG (haftungsbeschränkt), Biebermühle 5, 66978 Donsieders, Deutschland. (nachfolgend „PPV“ oder „Unternehmer“ genannt).

2. Allgemeines
2.1. Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
2.3. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers oder mit Auslieferung der Ware zustande.
2.4. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen der Verkaufsangestellten werden ebenfalls erst durch die schriftliche Bestätigung verbindlich.

3. Preise
3.1. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise in EURO ( € ) ab Lieferwerk (EXW).
3.3. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
3.4. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.5. Die Firma PPV nimmt die von sich gelieferten Verpackungen zurück, wenn sie vom Besteller frachtfrei (CPT) zurückgegeben werden.

4. Lieferung und Abnahme
4.1. Lieferungen erfolgen ab Lieferwerk (EXW gemäß Incoterms® 2010).
4.2. Die vom Unternehmer angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Als Lieferzeit gelten nur Werktage.
4.3. Ein Zurückbehaltungsrecht steht uns zu, wenn der Kunde sich in Verzug befindet.
4.4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
4.5. Handelsübliche Über- und Unterlieferungen, sowie Größenabweichungen von bis zu 10% sind zulässig und berechtigen nicht zur Reklamation.
4.6. Der Kunde ist nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.7. Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu, und setzen wir dem Kunden für die Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn der Rücktritt nicht vor Ablauf dieser Frist erklärt wird.
4.8. Handelt es sich um unvertretbare und/oder individuelle Produkte (Maßanfertigung, Individualgröße, etc.) ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen.
4.9. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von PPV nicht zu vertretende Umstände, soweit sie nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind, verlängern die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vorlieferanten eintreten. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz geltend zu machen.
4.10. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder – bei Streckengeschäften – des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflichten und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgt PPV nur auf Weisung und Kosten des Käufers.
4.11. Bei Abrufaufträgen ist PPV berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- und Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, ist PPV berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessen Nachfrist als geliefert zu berechnen.
4.12. Der Versand von Paketen erfolgt bis 160cm/30kg mit DPD.
Preise im Inland: bis 10kg: 19,50€, bis 20kg: 22,50€, bis 30kg: 25,50€
Größere Pakete und Paletten werden per Spedition versendet.
4.13. Bei einer Bestellung von uns ist eine Kopie unseres Auftrages ist binnen 3 Tage als Auftragsbestätigung zu retournieren. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine anderslaufende Verrechnung nicht akzeptiert werden und wir müssen die Faktura retournieren.
4.14. Sie stimmen zu, dass wir Ihre Daten an unsere Versanddienstleister (DPD, DHL, Deutsche Post, Spedition) weitergeben.
4.15. Pakete die mit DPD versendet werden, können den Service Predict enthalten. Hierzu wird Ihre E-Mail Adresse an DPD weitergegeben. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftlichen Widerspruch.

5. Zahlungsbedingungen
5.1. Zahlungen haben innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ein Abzug von Skonto ist nur möglich, falls dies ausdrücklich auf der Rechnung angegeben ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung auf dem von uns angegebenen Konto an. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.2. Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es PPV frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
5.3. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Unternehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von PPV (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftigen entstehenden oder bedingten Forderungen.
6.2. Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht PPV das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu.
6.3. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an den Unternehmer ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an den Unternehmer Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller.
6.4. Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.
6.5. Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies dem Unternehmer sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.
6.6. Sachen, die vom Unternehmer dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.) bleiben Eigentum des Unternehmers.
6.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen.

7. Pflichtverletzungen
7.1. Im Falle einer Pflichtverletzung, insbesondere bei Lieferung mangelhafter Produkte oder unerlaubter Handlung, haften wir –vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen durfte). Unsere Haftung ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
7.2. Für Verzugsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Nettopreises für die verspätete Ware.
7.3. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf die Unmöglichkeit der Lieferung hinzuweisen.

8. Urheberrechte
8.1. Unterlagen, die wir dem Kunden übergeben haben, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken verwendet werden.
8.2. Informationen, die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreitet werden, gelten nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offensichtlich oder wurde vom Kunden ausdrücklich erklärt.

9. Gewährleistung/Haftung
9.1. Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs keine Mängel aufweist.
9.2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens 2 Wochen nach Empfang der Ware PPV schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
9.3. Der Unternehmer ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass PPV entscheidet, ob, unter angemessener Wahrung der Interessen des Bestellers, eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
9.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Unternehmer zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet der Unternehmer zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
9.5. Der Besteller ist dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, soweit PPV grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.

10. Gerichtsstand
10.1. Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma PPV zuständige Gericht. Die Firma PPV ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Wenn Lieferungen und Leistungen außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland von der Firma PPV zu erbringen sind, so findet ebenfalls deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf -CISG-) wird ausgeschlossen.

11. Rücknahme
11.1. Eine Rücknahme von individuellen Produkten (Maßanfertigung, Zuschnitte, o.ä.) ist ausgeschlossen.
11.2. Erstattungen erfolgen in Form einer Gutschrift, die mit zukünftigen Bestellungen verrechnet werden kann. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
12.2. Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

Firmendaten:
PPV – Papier- und Pappenverarbeitung UG (haftungsbeschränkt)
Biebermühle 5
66978 Donsieders
Deutschland

Tel.: 06331-7281025
Fax.: 06331-7266043
E-Mail: info@ppv-web.de
Web: www.ppv-web.de

Registergericht Zweibrücken
HR-Nr.: 31134
USt.-ID: DE292111973
St.-Nr.: 35/656/00502
Geschäftsführung: Maximilian Schaaf-Tempel

Sparkasse Südwestpfalz
Konto: 0002010833
BLZ: 54250010
IBAN: DE82 5425 0010 0002 0108 33
BIC: MALADE51SWP

Stand: 01.01.2020